fbpx
Hinter den Höfen 26

37308 Geisleden

Bürozeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 16:00 Uhr

036081 687610

info@laerz-weiss.de

Die Patientenverfügung: Leiden, Krankheit, Sterben….

Mit einer Patientenverfügung kann ich bestimmen, was im Falle von Leiden, Krankheit oder Sterben mit mir medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst entscheidungsunfähig bin.

Grundsätzlich ist es ja so, dass sich niemand gern mit den genannten Fragen beschäftigen möchte. So wie man an die Gesundheit oftmals erst dann denkt, wenn man krank ist. Jeder von uns denkt und hofft doch, bis ins hohe Alter gesund und selbstbestimmt zu bleiben.

Das wahre Leben lehrt uns aber , dass es vernünftig ist, sich in gesunden Tagen diesen Themen zu widmen. Tage, in denen man noch im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte ist und seinen Gedanken entsprechend Ausdruck verleihen kann.

Es geht darum, dass sie durch ihre Willensbekundung auf eine spätere ärztliche Behandlung Einfluss nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren können, wenn sie durch Unfall oder Krankheit zum Zeitpunkt der Behandlung selbst nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Allein an diesen komplizierten Rechtsfragen erkennen Sie schon, wie heikel diese Problematik sein kann. Wie schwer muss es aber für die Angehörigen erst sein, in Notfallsituationen im Sinne des Betroffenen richtig zu entscheiden?

Mit der Patientenverfügung treffen Sie Festlegungen, wie sie im Notfall behandelt werden möchten oder aber unter welchen besonderen Umständen sie einen Behandlungsverzicht erwirken möchten. Damit können sie unter Umständen auf ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten sie sich aber auch darüber im Klaren sein, dass sie für die Chance weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen.

Die Thematik Patientenverfügung ist eine sehr diffizile Angelegenheit, mit sehr vielen unterschiedlichen Aspekten, die zu beachten sind. Ganz wichtig ist es, ihre persönlichen Werte- und Glaubensvorstellungen zum Ob und Wie ärztlicher Maßnahmen in kritischen Krankheitssituationen zu artikulieren und somit eine Anleitung zum Handeln für bevollmächtigte Dritte zu geben.

Unser Anliegen ist es , sie mit der Patientenverfügung sensibilisiert zu haben. Zu den ethischen und juristischen Aspekten einer Patientenverfügung gibt es eine Vielzahl von Hinweisen, Ratschlägen und Formularen – bei konkreten Fragen helfen wir Ihnen gern unterstützend weiter.