Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger.
Der Beratungsbesuch dient primär der Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger. Er muss bei den Pflegekassen in bestimmten Abständen nachgewiesen werden, wenn weiterhin Pflegegeld gezahlt werden soll. Den Beratungsbesuch zahlt Ihre Pflegekasse.
Unser Service Angebot
Beratung zur Versorgung der Angehörigen
Rechtzeitig Probleme erkennen und Lösungen anbieten