fbpx
Hinter den Höfen 26

37308 Geisleden

Bürozeiten:

Montag - Freitag 8:00 - 16:00 Uhr

036081 687610

info@laerz-weiss.de

Gute Pflege – Darauf Kommt Es An! Aber Was Kostet Eigentlich Die Pflege?

Also letzteres ist eine gute Frage – nur kann man sie pauschal nicht beantworten. Ein umfangreiches Regelwerk zur Pflegeversicherung, insbesondere mit dem II. Pflegestärkungsgesetz, bildet das Gerüst für die Leistungen der Pflegeversicherung und deren Höchstbeträge, die erstattet werden können.

Ein Grundsatz ist, das die pflegerischen und Betreuungsleistungen aus der Pflegeversicherung bezahlt werden und die Leistungen für Verköstigung, Unterkunft und verschiedenes Andere mehr trägt der Pflegebedürftige.

Ein weiterer Grundsatz bewahrt Angehörige und zu pflegende Personen allerdings vor bösen Überraschungen:

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, wie wir Sie aus der Kraftfahrtversicherung her kennen!

In der Regel ist die Pflegeversicherung immer mit einem Eigenanteil für die Pflegekosten – einer Art Teilkaskoversicherung – insbesondere bei der stationären Pflege , verbunden.

Dieser zu erbringende Eigenanteil an den Pflegekosten kann sich regional je nach Pflegeheim und Pflegegrad unterschiedlich gestalten.

Viele Angehörige beschäftigen sich mit der Kostenproblematik für die „Heimkosten“ oftmals erst dann, wenn dringender Handlungsbedarf besteht oder, wenn die erste Rechnung auf dem Tisch liegt.

Betrachten wir einmal nur ansatzweise den Umstand, dass der Eigenanteil eines Heimbewohners an den Kosten des Pflegeplatzes bei Pflegegrad 1 zwischen 1.500 bis 2.500 € liegen kann und bei den Pflegegraden 2 bis 4 zwischen 1.300 und 2.100 € dann wird einem schnell klar, dass je nach Bedarfsfall die monatliche Rente schon sehr beansprucht wird und sie je nach Renteneinkommen oftmals auch nicht mehr ausreichen wird, die entstehenden monatlichen Mehrkosten zu decken. In diesen Fällen wird dann die Sozialhilfe greifen müssen.

Aus eben diesen Gründen kann eine Tagespflege – neben allen anderen Vorzügen – durchaus eine persönliche und finanzielle Alternative zur Unterbringung in einem Pflegeheim sein. Damit wird auch der Grundsatz „ Rehabilitation vor Pflege“ gestärkt.

An einem Beispiel möchten wir aufzeigen, wie die Kostenübernahme in der Tagespflege von Seiten der Pflegeversicherung aussehen kann:

Ein Tagesgast, dem der Pflegegrad II attestiert wurde, möchte seine örtliche Tagespflegeeinrichtung zweimal in der Woche besuchen.

Dafür werden ihm angenommene Pflegekosten in Höhe von 36,10 €/Tag x 8 Tage/Monat berechnet = 252,08 €

Die Pflegeversicherung gestattet pro Monat einen Betrag für den Pflegegrad II in Höhe von 689,00 €. Also müssen Sie in diesen Fall, für die Pflege keine privaten Kosten tragen.

Bringen wir jetzt für Unterkunft und Verpflegung noch die Kosten von 14,80 € in Ansatz x 8 Tage = 118,40 €. Abzüglich des gesetzlichen Entlastungsbetrages aus der Pflegeversicherung in Höhe von 125,00 €

Muss der Tagesgast keinerlei Kosten der Tagespflege tragen. (118,40 € – 125,00 € = 0,00 €)

Gesetz dem Fall, dass der Tagesgast zusätzlich keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, verbleibt ihm ein Pflegegeld von 316,00 € monatlich.

Allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass die Kostenberechnung sehr variabel sein kann und wir ihnen deshalb unsere beratende Unterstützung anbieten möchten.